AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Allgemeines

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge. Lieferungen und sonstige Leistungen. Abweichende Vorschriften des Vertragspartners widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Alle Sondervereinbarungen bedürfen schriftlicher Bestätigung unsererseits.

 

§2. Mietobjekte und Konditionen zum Mietvertrag

Der Mieter mietet von Kuhrt-Event das genannte Equipment. Der Mietpreis ist bei Entgegennahme des ausgeliehenen Equipment zu entrichten, wenn nicht anders schriftlich Vereinbart.

 

§3. Zeitpunkt des Vertragsschlusses:
Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung. Der Mietvertrag kommt erst mit unserer Auslieferungsbestätigung oder Lieferung zustande. Bei Stornierungen werden 20% des Mietpreises fällig.

 

§4. Materialanlieferung

Der Mieter garantiert dem Vermieter und seinen Personal das Recht zum kostenlosen Betreten des oben unter Anlieferungs- Adresse genannten Grundstücks zwecks Auf- und Abbau der Mietobjekte zu den vereinbarten Zeitpunkten. Transportpauschalen sind vorab zu bezahlen. Es muss sichergestellt werden das der Aufbauort mit eine Auffahrt von 2,55m Breite 2,60m Höhe Gewährleistet ist.

 

§5. Rückgabevereinbarung für Selbstabholer

Der Mieter verpflichtet sich das ausgeliehene Equipment zum vereinbarten Termin und Uhrzeit wieder beim Vermieter abzugeben. Bei nicht termingerechter Rückgabe verpflichtet sich der Mieter eine Überziehungsgebühr von mindestens 50,00 € zu bezahlen. Falls es durch Verschulden des Mieters wegen verspäteter Rückgabe (Rückgabetermin/Uhrzeit) zu einem Nutzungsausfall für den Vermieter kommt, ist dieser durch den Mieter zu ersetzen. Jeder Tag wird laut aktueller Preisliste abgerechnet.

 

§6. Stromversorgung

Kuhrt-Event übernimmt keine Energiekosten der Leihgeräte. Alle Hüpfburgen benötigen mindestens 220V mit 16A. Licht und Ton sind von getrennten Stromkreisen zu betreiben um technische Störungen zu vermeiden.

 

§7. Generelle Regeln für Hüpfburgen

die zu befolgen sind während der Nutzung der Hüpfburgen von Kuhrt-Event

-Nur vergleichbare Altersgruppen und Größen dürfen gleichzeitig auf der Hüpfburg sein

-Das Betreten der Hüpfburg mit Schuhen ist ausdrücklich untersagt.

-Um Verletzungen und Beschädigungen aller Art zu vermeiden sind Saltos, Handstände, Wrestling, gegen Seitenwände springen etc. auf der Hüpfburg nicht erlaubt.

-Für die Sicherheit der Kinder und anderer Benutzer der Hüpfburg ist der Mieter verantwortlich. Der Mieter verpflichtet sich für den gesamten Zeitraum der Hüpfburgbenutzung eine Erwachsene Aufsichtsperson bereitzustellen.

-Es sind keine Süßigkeiten, Kaugummi, Getränke oder andere Nahrungsmittel in der Hüpfburg erlaubt. Ist eine Reinigung der Hüpfburg wegen oben genannter Dinge erforderlich, entsteht dem Mieter eine Reinigungsgebühr von Euro 80,00.

-Der Mieter verpflichtet sich, vor Aufbau der Hüpfburg alle scharfkantigen Gegenstände von der Fläche zu entfernen, wo die Hüpfburg aufgestellt werden soll. Weiterhin dürfen keine scharfkantigen Gegenstände in direkter Nähe der Hüpfburg stehen(dient auch zur Sicherheit der Kinder!).Der Aufbau der Hüpfburg neben einem Swimmingpool oder Grillstand ist nicht erlaubt. Wurde die Hüpfburg von Kuhrt-Event aufgestellt, ist ein Verschieben/Umsetzen der Hüpfburg nicht erlaubt. Sollte die Hüpfburg über Nacht draußen bleiben, muss die Luft aus der Hüpfburg gelassen und diese mit einer Plane abgedeckt werden. Der Gebläsemotor muss über Nacht trocken im Haus oder Garage gelagert werden.

-Die Benutzung der Hüpfburg ist bei Regen und schweren Winden/Windböen untersagt.

-Für den Fall, dass unerwartet die Luft aus der Hüpfburg entweicht (z.b. Sicherung springt raus, Gebläse stoppt), hat die Aufsichtsperson dafür zu sorgen, dass alle Hüpfburg-Benutzer unverzüglich die Hüpfburg verlassen. Die Aufsichtsperson sollte dabei Ruhe bewahren und auch auf die zu evakuierenden Kinder und andere Benutzer ruhig einreden um Panik zu vermeiden.

 

§8. Der Mieter versichert,

dass das gemietete Equipment während des vereinbarten Mietzeitraumes nicht an Dritte weiter gegeben oder weiter vermietet wird. Das Equipment verbleibt während des vereinbarten Zeitraums an der angegebenen Adresse. Der Mieter versichert das ausgeliehene Equipment während der vereinbarten Zeit der Ausleihe schonend zu behandeln. Beschädigungen aller Art sind vom Mieter sofort zu melden. Sind Spuren von grober Fahrlässigkeit oder mutwilliger Zerstörung zu erkennen, trägt der Mieter die Kosten für Nutzungsausfall und Neubeschaffung oder Reparatur des Equipment. Der Mieter verfügt über eine private Haftpflichtversicherung.

 

§10. Der Mieter ist verantwortlich,

für den Betrieb der Hüpfburg und dessen Zubehör und für die Rückgabe des Materials in guter Funktionsfähigkeit. Der Vermieter und seine Angestellten sind nicht verantwortlich für evtl. auftretenden Verletzungen, die aus der Benutzung des ausgeliehenen Materials entstehen. Der Mieter versichert, dass der Vermieter und seine Angestellten in keiner Weise für entstandene Verletzungen oder eingereichte Klagen verantwortlich gemacht werden kann. Der Mieter entbindet/befreit Kuhrt-Event und seine Angestellten von jeglichen Kosten oder Strafen sowie auftretenden Rechtsanwaltskosten, die durch Klagen Dritter entstehen.

 

§11. Wetter-Vereinbarung Outdoor-Equipment

Während Schlechtwetter-Perioden behält sich der Vermieter das Recht vor, die Reservierung zu stornieren. Durch kurzfristige Absagen des Vermieters wegen Schlechtwetter, entstehen dem Mieter keine Kosten. Kann das abgeholte Material wegen Schlechtwetter nicht genutzt werden, besteht kein Anrecht des Mieters auf Entschädigung für evtl. „Nichtbenutzung“.

 

§12. Versicherungsschutz
Unsere Leihgeräte werden in ordnungsgemäßem Zustand ausgeliefert. Sollten beim Aufbau Mängel festgestellt werden, ist der Vermieter sofort zu benachrichtigen. Wir übernehmen keine Haftung für Personen- oder Sachschäden, die durch unsachgemäßen Aufbau oder durch unsachgemäße Handhabung während des Betriebes entstehen. Der ausleihende Veranstalter ist für einen angemessenen Versicherungsschutz selbstverantwortlich. Den Anweisungen des Vermieters während der Warenübergabe ist Folge zu leisten (Auf- und Abbauanweisungen, Betriebsanweisungen, Untergrundanforderungen usw.)

 

§13. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand 02.03.2016

Aktuelles

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